

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und unterbreitet den Landesregierungen einen Vorschlag über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Sie besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen. Ihre Geschäftsstelle und die Geschäftsführung sind organisatorisch an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz angebunden, jedoch fachlich und haushaltsmäßig unabhängig.
Im Vorzimmer der Geschäftsführung der KEF ist am Dienstsitz Mainz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Assistenz (m/w/d) der Geschäftsführung der KEF
in Vollzeitbeschäftigung für die Dauer von zunächst zwei Jahren zu besetzen.