Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nach Maßgaben NDSchG
Qualifizierte denkmalfachliche Beratung und Information von Eigentümer:innen, Architekt:innen sowie ausführenden Firmen
Verantwortliche Bearbeitung von denkmalrechtlichen Verfahren unter Einbeziehung der örtlichen Erfordernisse und Anliegen der Beteiligten
Überwachung der rechtmäßigen Baudurchführung und der Erhaltungspflicht von Denkmälern
Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsvorhaben, Städtebauförderprogrammen, Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren
Mitwirkung bei der Bearbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren, Beschwerden, Petitionen und Klageverfahren
Hard skills
Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Architektur, möglichst mit Vertiefung im Bereich Denkmalpflege (Dipl.-Ing. (FH) bzw. Bachelor) oder abgeschlossenes Dipl.-Ing. bzw. Masterstudium der o.a. Fachrichtung
Idealerweise berufliche Erfahrungen im Bereich Denkmalschutz / Denkmalpflege, möglichst in einer Denkmalschutzbehörde
Fundierte Kenntnisse des NDSchG einschl. einschlägiger Rechtsprechung sowie im öffentlichen Bau- und Verwaltungsrecht
Bauhistorische Kenntnisse zu Material, Konstruktion und Bautechnik sowie Erfahrung bei Instandsetzungen, Sanierungen und Restaurierungen
Sicherer und kreativer Umgang mit gestalterischen Fragestellungen und Entwicklung praxisorientierter Lösungen
Sicheres Urteilsvermögen, gute Auffassungsgabe sowie hohes Maß an Handlungs- und Entscheidungskompetenz
Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (vergleichbar Sprachniveau C1 des GER)
Sicheres, verbindliches und freundliches Auftreten, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, bürgerorientiertes Denken, Verhandlungsgeschick sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
Ausgeprägte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse B) und Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke wünschenswert