Sicherstellung der konzeptionellen und organisatorischen Abläufe gemäß kirchlichen Vorgaben
Hard skills
Befugnis zur Leitung einer Einrichtung nach § 7 KiTaG
Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Kinderpfleger/in oder Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung als pädagogische Fachkraft nach § 7 Abs. 2 KiTaG
Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung pädagogischer und religionspädagogischer Konzepte
Erfahrung in der Arbeit in Kindertageseinrichtungen, idealerweise in offener Arbeit und/oder Bewegung bzw. Psychomotorik
Freude an der Gestaltung von Bildungsaktivitäten und der Begleitung der kindlichen Entwicklung
Kommunikationsstarke Persönlichkeit mit Team- und Elternarbeitsfreude
Kreatives, eigenverantwortliches Handeln sowie Belastbarkeit und Flexibilität
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Identifikation mit den Zielen und Werten einer katholischen Einrichtung