Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständig.
Die Abteilung Verkehr ist verantwortlich für alle landeshoheitlichen Aufgaben, für die Erarbeitung der strategischen Konzepte und für die Steuerung der politisch-strategischen Projekte im bremischen Verkehrssystem. Rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzipieren und steuern in einer Stabsstelle und vier Referaten nachhaltige Mobilität für die Freie Hansestadt Bremen. Aktuelle Projekte und Konzepte wurden u.a. ausgezeichnet mit dem SUMP Award der EU für Nachhaltige Mobilitätskonzepte, dem Deutschen Verkehrsplanungspreis und dem Deutschen Fahrradpreis.
Haben Sie Interesse, für Bremen heute den Verkehr von morgen mitzugestalten?
In der Abteilung „Verkehr“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Referatsleitung (w/m/d) „Verkehrs- und Straßenrecht“ - Abteilung „Verkehr“
Entgeltgruppe 15 TV-L/Besoldungsgruppe A 15
Kennziffer 2021/53
zu besetzen.
Das Referat 53 ist als verwaltungsrechtliches Referat für das Straßenrecht sowie für das Straßenverkehrsrecht zuständig. Kernaufgabe des Referats ist neben der Umsetzung des geltenden Rechts die Weiterentwicklung des Verkehrs- und Straßenrechts. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowohl für das Land und die Stadt Bremen als auch auf Bund-Länderebene. Im Referat werden die Aufgaben der Obersten Landesbehörde für das Straßenverkehrsrecht und der daraus abgeleiteten Regelungen der Straßenverkehrsordnung, der Fahrerlaubnisverordnung, des Fahrlehrergesetzes, der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Personenbeförderungsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Straßenrechts wahrgenommen. Anhörungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Bremischen Landesstraßengesetz (BremLStrG). Weiterhin werden die Aufgaben Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach dem
Bremischen Landesstraßengesetz (BremLStrG) im Referat wahrgenommen.
Das Referat gliedert sich in ein Kernreferat sowie einen Abschnitt. Sie haben die Personalverantwortung für 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.