Die GEMA nimmt die Rechte der Musikschaffenden in Deutschland und die Rechte von über 2 Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt wahr. Wer Lieder komponiert, Musiktexte schreibt oder Werke verlegt, hat einen Anspruch auf eine gerechte Vergütung. Wenn diese Werke in Clubs oder Konzerten öffentlich aufgeführt, im Radio kommerziell gesendet, als CD vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden, ist es nur fair, die Musikschaffenden an den Einnahmen der Musiknutzerinnen und Musiknutzer zu beteiligen.
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Für unseren Standort Dresden suchen wir zum 01.08.2023 zwei
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